Die Sachverständigen untersuchen auch Fahrzeuge zur Personenbeförderung wie Taxis und Omnibusse nach den Bestimmungen der BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr). Untersuchungen nach §§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft Taxen, Mietwagen, Omnibusse und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und Untersuchung nach BOKraft. Hier helfen wir Ihnen gerne.
Neuigkeiten

GTÜ steht für Entlastung bereit: Terminnot bei Fahrerlaubnisprüfungen sorgt für Frust bei Fahrschülern und Fahrschulen!

Tipps der GTÜ für einen guten Start nach der Winterpause Prüfende Blicke auf Schutzkleidung und Motorrad Elektronische Helfer können für mehr Sicherheit sorgen.

Weiter sinkende Unfallzahlen im Straßenverkehr – das ist ein wichtiges Ziel der Europäischen Union (EU). Bis zum Jahr 2038 sollen mehr als 25.000 Menschenleben gerettet und mindestens 140.000 schwere Verletzungen vermieden werden.
